Liebe Mitglieder,
gemäß der 23. Coronaverordnung gelten ab Dezember bis auf weiteres für den Waller Wassersport Verein folgende Regelungen:
- Gemäß § 1 Abs 1: Abstand mindestens 1,5 m
- Gemäß § 1 Abs 3: Die Ausübung von Sport ist nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
- § 4 Schließung von Einrichtungen Abs (2): Bis auf weiteres werden folgende Einrichtungen wie folgt geschlossen: …..
Satz 6. öffentliche und private Sportanlagen, soweit diese nicht . . . . für die Ausübung eines Individualsports nach § 1 Absatz 3 Satz 1 genutzt werden. - Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf ein Minimum zu reduzieren,
keine Zusammenkünfte , keine Vereinsveranstaltung - Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände, inkl. Gebäuden, zu tragen ( §7 Abs 2).
- !!! Führung der Namensliste : unbedingter Eintrag der echten/korrekten Daten bei Betreten und Verlassen des Vereinsgeländes !!!
Der Vorstand